Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs gültig ab 10/2022

AGBs gültig bis 09/2022

 
1.      Geltung, Vertragsabschluss 



1.1    Die Ballbox GesbR, vertreten durch Hufnagl Victoria und Lichtenstein Susanne und Lichtenstein Fabian (im Folgenden auch „Unternehmen“genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgendenAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und den Auftragsgebern (im Folgenden auch „Kunden“genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

1.3    AllfälligeGeschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das Unternehmen ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Unternehmen bedarf es nicht.

1.4    Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nichtschriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.  

2.      Rahmenbedingungen 

2.1    Dem Besucher derWebsite stehen Ballbox-Ballboxnt.at und die darin enthaltenen Informationen zurVerfügung, solange dies zum rechtmäßigen Zweck der Website (inserieren, mitAnbietern in Kontakt treten, branchenbezogene Informationen einholen,Veranstaltungen planen etc.) erfolgt. Inhalte der Website dürfen nicht für andere, kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke verwendet, gespeichert, verkauft oder anderwertig missbraucht werden. Es wird keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der auf der Website aufscheinenden Einträge übernommen.

2.2    Der Besucher derWebsite kann kostenlos mit den Nutzern (Anbietern) der Website über einKontaktformular in Kontakt treten. Aus dieser reinen Vermittlungstätigkeit seitens der Ballbox GesbR erwachsen für sie keinerlei Pflichten, ausgenommen der Übermittlung der Nachricht. DieNachricht muss dabei nur in den Machbereich des Anbieters gelangen, dasUnternehmen übernimmt keine Garantie für deren erfolgreiche Bearbeitung. DerBesucher verpflichtet sich bei Kontaktaufnahme mit dem Anbieter über dieWebsite keine Werbung oder unangemessenen Inhalte zu senden. Für dasZustandekommen des Kontaktes oder die Inhalte der Kommunikation wird vomUnternehmen keinerlei Haftung übernommen. Der Umfang der Dienstleistung,Preise, Gewährleistung, Versicherung etc. obliegen alleine dem Anbieter derLeistung. Es gelten bei Vertragsabschluss zwischen Besuchern der Website undAnbietern die AGB der Anbieter. 

2.3    Der Vertrag zwischen der Ballbox GesbR und dem Nutzer kommt zustande, sobald die Ballbox GesbR den über die Website, schriftlich, mündlich oder telefonisch abgegebenen Antrag auf Abschluss desVertrages bestätigt hat. Die Leistung wird ab dem Zeitpunkt der (online)Veröffentlichung vom Kunden in Anspruch genommen. 

2.4    Die Preise für die jeweiligen Leistungspakete sind auf der Website ersichtlich. Die Vergütung sonstiger Leistungen wie dasInserieren auf Flyern, Listung in Newslettern etc. wird direkt mit dem Kundenausgehandelt und vertraglich festgehalten. Alle Preisangaben sind exklusiv der geltenden österreichischen Mehrwertsteuer. Preisanpassungen und Änderungen in der Leistungszusammensetzung sind jederzeit möglich, werden aber vorab angekündigt. 

2.5    Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 12Monaten bei jährlicher Zahlung oder auf unbegrenzte Zeit bei monatlicherZahlung geschlossen. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf eine schriftlicheKündigung erfolgt. Der Kunde wird zeitgerecht über das nahende Auslaufen seinesVertrages per E-Mail informiert. 

2.6    Bei monatlicher Zahlung muss eine Kündigung innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich erfolgen. 

3.      Social Media Kanäle        

Das Unternehmen weist den Kunden vorAuftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von„Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigenGrund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet,Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von dem Unternehmen nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderenNutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. DieWiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Falleinige Zeit in Anspruch nehmen. Das Unternehmen arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt derKunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte undPflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. DasUnternehmen beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen undGewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann das Unternehmen aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. 

4.      Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich in der Regel aus der Leistungsbeschreibung auf der Website oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch dasUnternehmen (v.a. bei auf den Kunden zugeschnittene Leistungen, die nichtdirekt auf der Website ersichtlich sind wie bsp. Werbung auf Newslettern, Flyern etc.). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichenBestätigung durch das Unternehmen. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Unternehmens.

4.2    Alle Leistungen des Unternehmens (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohneRückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird dem Unternehmen zeitgerecht und vollständig alle Informationen undUnterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird es über allen Umständen informieren, die für die Durchführung desAuftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung desAuftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geändertenAngaben von dem Unternehmen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstigeRechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagenfrei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Das Unternehmen haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zumKunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zurVerfügung gestellte Unterlagen. Wird das Unternehmen wegen einer solchenRechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde dasUnternehmen schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, demUnternehmen bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. DerKunde stellt dem Unternehmen hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zurVerfügung. 

4.5    Der Kunde stellt dem Unternehmen mit der Übermittlung seines Foto- und Textmaterials dieses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung auch in anderen Medien (Social Media) zur Bewerbung zu Verfügung. Das Unternehmen erhält somit zu Marketingzwecken ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an dem übermittelten Material des Kunden, solange der Kunde nicht Widerruf perE-Mail oder Post erhebt. Nach Widerruf des Kunden werden die betroffenenEinträge soweit möglich gelöscht.  

5.      Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 

5.1    Das Unternehmen ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundigerDritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenenNamen oder im Namen des Kunden. Das Unternehmen wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachlicheQualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Unternehmensvertrages aus wichtigem Grund. 

6.      Termine 

6.1    AngegebeneLiefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Unternehmen schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Unternehmens aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbarenMitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für dieDauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich das Unternehmen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Unternehmen schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegenNichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis vonVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

7.      Vorzeitige Auflösung 

7.1    DasUnternehmen ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortigerWirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B.Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.c)      berechtigteBedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehrendes Unternehmens weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung desUnternehmens eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn dasUnternehmen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentlicheBestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 

8.      Zahlung, Eigentumsvorbehalt 

8.1    Das Leistungsentgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicherBarauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Kunden gewünschten Anzeigenwerden erst nach der vollständigen Rechnungsbegleichung online für Dritte sichtbar gemacht.

8.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall desZahlungsverzugs, dem Unternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicherHöhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3    ImFalle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das Unternehmen sämtliche, im Rahmenanderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen undTeilleistungen sofort fällig stellen.

8.4    Weiters ist das Unternehmen nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). DieVerpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das Unternehmen für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen dasRecht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern(Terminverlust).

8.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenenForderungen gegen Forderungen des Unternehmens aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von dem Unternehmen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.  

9.      Kennzeichnung 

9.1    DasUnternehmen ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das Unternehmen hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2    Das Unternehmen ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen undFirmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehunghinzuweisen (Referenzhinweis). 

10.    Gewährleistung  

10.1  DerKunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch das Unternehmen, verdeckte Mängel innerhalb von achtTagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist dieGeltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2  Im Fallberechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch das Unternehmen zu. Das Unternehmen wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Unternehmen alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.Das Unternehmen ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für das Unternehmen mit einem unverhältnismäßig hohenAufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es demAuftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seineKosten durchzuführen.

10.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicheZulässigkeit durchzuführen. Das Unternehmen ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Das Unternehmen haftet im Falle leichterFahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber demKunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vomKunden vorgegeben oder genehmigt wurden.10.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Unternehmen gemäߧ 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. DieVermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.  

11.    Haftung und Produkthaftung 

11.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eineHaftung des Unternehmens und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigenErfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kundenausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbareSchäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs,Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung desUnternehmens ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2  Jegliche Haftung des Unternehmens fürAnsprüche, die auf Grund der von dem Unternehmen erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme)gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Unternehmen ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet dasUnternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oderKosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat das Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3  Schadensersatzansprüche desKunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Unternehmens. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit demNetto-Auftragswert begrenzt.

12.   Datenschutz

DerKunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf,Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zurZusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kundenbestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.  DerAuftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.  DieseZustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief widerrufen werden. 

13.    Anzuwendendes Recht

Der Vertragund alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowieAnsprüche zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

14.    Erfüllungsort und Gerichtsstand 

14.1  Erfüllungsort ist der Sitzdes Unternehmens. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dasUnternehmen die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen demUnternehmen und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Unternehmen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Unternehmen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürlichePersonen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung derBezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifischeForm zu verwenden. 

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Victoria Reiter, BA
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